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Überarbeitung FwDV 1 abgeschlossen

Die Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschrift 1 (FwDV 1) ist abgeschlossen. Die Ländervertreter haben sich in der 60. Sitzung des AFKzV am 3./4. Juni auf einen Umlaufbeschluss verständigt. Bis zum 30. Juni 2026 bestand für die Mitglieder die Möglichkeit, Änderungsanträge zum Entwurf der FwDV 1 (Stand: April 2026) einzureichen. Von dieser Möglichkeit haben weder die Länder noch der Bund Gebrauch gemacht. Entsprechend des im Umlaufverfahren einstimmig votierten Beschlussvorschlages ist der Entwurf somit abschließend fachlich abgestimmt.

Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat dem Entwurf der überarbeiteten FwDV 1 zugestimmt und empfiehlt diesen den Ländern zur Einführung.

Mit der Überarbeitung der FwDV 1 wird die Grundlage für eine zeitgemäße und bundesweit einheitliche Aus- und Fortbildung in den Feuerwehren weiter gestärkt. Die Vorschrift bildet einen wesentlichen Baustein für die Sicherstellung einheitlicher Standards und einer qualitativ hochwertigen Ausbildung der Feuerwehrangehörigen.

Die Arbeitsgruppe FwDV 1 und die Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften bedanken sich recht herzlich für die rege Mitwirkung am öffentlichen Beteiligungsverfahren. Da die FwDV 1 nun final abgestimmt ist, werden alle Mitwirkenden zeitnah eine Mitteilung  zur Berücksichtigung ihrer jeweiligen Hinweise von der Arbeitsgruppe erhalten.

Unter Projektgruppe FwDV/Feuerwehr-Dienstvorschriften ist die aktuelle Version der FwDV 1 zu finden.